Thema: Rufnummer mitnehmen Verfasst am: 19.01.2010, 15:27
Hallo, ich bin Journalist in dem Thema. Das Mitnehmen einer Rufnummer nennt man im Jargon "Portierung". Was sehr wichtig ist: Wer vom Festnetzanbieter A zu Festnetzanbieter B will, muß nur beim NEUEN Anbieter den Auftrag erteilen, daß dieser die alte Festnetznummer "kapert". Dem alten Anbieter darf man NICHTS vorher sagen! Bei Handys ist das genau anders. Da muß man erst kündigen und sich das bestätigen lassen. Damit geht man zum neuen Anbieter. Ein wichtiger Punkt: Die Kündigung/Portierung kann nur klappen, wenn die Mindestvertragslaufzeiten erfüllt wurden. Viele Verträge haben heute Mindestlaufzeiten (1 oder 2 Jahre), die sollte man sich in einem Kalender notieren oder bei den Unterlagen seiner Telefongesellschaft dazuschreiben und gut aufheben! Falls noch weitere Fragen, melden.
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